Leistungen: Wartung & Inspektion

Wichtige Vorschriften:

Bei Notfallalarm der Brandmelderzentrale (BMZ) muss sichergestellt sein, dass auch die Sprachalarmanlage (SAA) funktioniert. Aus diesem Grund sind laut DIN VDE 0833-1 bei SAA und Notfallwarnsystemen mit automatischer Alarmauslösung

  • 3 Inspektionen + 1 Wartung pro Jahr vorgeschrieben.

Bei Notfallwarnsystemen mit manueller Alarmauslösung hingegen, genügt

  • 1 Inspektion + 1 Wartung pro Jahr.

Fernwartung erfüllt die Voraussetzungen grundsätzlich nicht.

In öffentlichen Gebäuden erfolgt eine regelmäßige Kontrolle durch Prüfsachverständige.

 

Ideale Bedingungen für Installateure 

  • Einfache Wartung durch Bedienelemente
  • In der Regel keine Neuprogrammierung erforderlich
  • Unterstützung durch unsere Service-Hotline
  • Fachseminare für mehr Hintergrundwissen
  • Technische Informationen
  • Wartungsprotokolle

Erstklassig und bequem

  • Kompetente IBK Techniker - Wir kennen unsere Anlagen!
  • Komfortable Wartungsverträge