Leistungen: Wartung & Inspektion
Wichtige Vorschriften:
Bei Notfallalarm der Brandmelderzentrale (BMZ) muss sichergestellt sein, dass auch die Sprachalarmanlage (SAA) funktioniert. Aus diesem Grund sind laut DIN VDE 0833-1 bei SAA und Notfallwarnsystemen mit automatischer Alarmauslösung
- 3 Inspektionen + 1 Wartung pro Jahr vorgeschrieben.
Bei Notfallwarnsystemen mit manueller Alarmauslösung hingegen, genügt
- 1 Inspektion + 1 Wartung pro Jahr.
Fernwartung erfüllt die Voraussetzungen grundsätzlich nicht.
In öffentlichen Gebäuden erfolgt eine regelmäßige Kontrolle durch Prüfsachverständige.
Ideale Bedingungen für Installateure
- Einfache Wartung durch Bedienelemente
- In der Regel keine Neuprogrammierung erforderlich
- Unterstützung durch unsere Service-Hotline
- Fachseminare für mehr Hintergrundwissen
- Technische Informationen
- Wartungsprotokolle
Erstklassig und bequem
- Kompetente IBK Techniker - Wir kennen unsere Anlagen!
- Komfortable Wartungsverträge